Es ist völlig egal, ob das Haus eines Deutschen in Schweden oder in Deutschland liegt, gültig sind hier allein die Vorgaben vom deutschen Erbrecht. Anders dagegen die Erbschaftssteuern für ein in Schweden gelegenes Grundstück, diese verlangt der schwedische Fiskus. Sollen Ihre Erben dagegen noch zu Ihren Lebzeiten Eigentümer der Immobilie werden funktioniert dies nur nach den schwedischen Gesetzen. Falls umfangreiche Arbeiten wie das Treppe sanieren anfallen, könnte ein Schenkungsvertrag über das betreffende Haus geschlossen werden. Die Schenkungssteuern fordert der schwedische Fiskus und diese müssen auch in Schweden bezahlt werden.

Erbrecht in der EU ist sehr uneinheitlich

Beim Erbrecht war es nicht einmal innerhalb der europäischen Länder möglich eine Einheit herzustellen. Bei Erbfällen mit dem Bezug zwischen Deutschland und Schweden gibt es jedoch klare Regeln über die Entscheidung des anzuwendenden Erbrechts. Dies geht auch völlig unproblematisch, denn die beiden Gesetzgeber sind sich ziemlich einig bei den Regelungen. Hier ist klar, dass dies von der Staatsangehörigkeit des Erblassers abhängt. Das Vermögen wird also entsprechend dieser Angehörigkeit nach deutschem oder schwedischem Recht hinterlassen. Bei deutschen Staatsbürgern richten sich also die Erbfolge und das Verfassen von Testament oder Erbvertrag nur nach den deutschen Gesetzen.

Gerade bei Erbfällen mit einem Auslandsbezug ist es auf jeden Fall anzuraten das Testament bei einem deutschen Notar erstellen zu lassen. Diese zwei Staaten - Erbschaftssachen der Deutschen werden in Deutschland durch das Amtsgericht Berlin-Schöneberg abgewickelt. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.